Werkstudentenjobs

Arbeiten als Werkstudent: Informationen und aktuelle Jobangebote

Stellenangebote und Infos für WerkstudentenHeute bleiben die Bücher zu: Praxiserfahrung sammeln und Geld verdienen 

Stand 18.03.2022 Du bist Student und suchst nach einem abwechslungsreichen Job, mit dem du deine finanzielle Situation etwas verbessern kannst? Mit diesem Wunsch bist du nicht alleine, denn in Deutschland arbeiten rund 60 Prozent der Studenten während des Studiums in Minijobs oder als Teilzeitkräfte. Besonders interessant ist die Tätigkeit als Werkstudent. Wir informieren dich umfassend zu den wichtigsten Fakten, geben dir Einblick in die Verdienstmöglichkeiten und zeigen dir die Rechte und Pflichten eines Werkstudenten. 

 

Allgemeine Informationen


Was ist ein Werkstudent? Eine Definition

Als Werkstudent übst du eine zeitlich begrenzte Tätigkeit aus, die einen unmittelbaren Bezug zu deinem Studium besitzt. Du bekommst erste Einblicke in dein späteres Berufsfeld und kannst deine theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden. Die zeitliche Begrenzung soll gewährleisten, dass du dich in erster Linie auf dein Studium konzentrierst und dir ausreichend Zeit zum Lernen bleibt.

 

Wie lange kann man als Werkstudent arbeiten?

Dein Werkstudentenstatus endet regulär zum Ende des Monats, in dem dir deine Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden.

 

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Da steuerliche Sonderregelungen gelten, kann nicht jeder Student als einen Werkstudentenvertrag erhalten. Du musst an einer Universität oder an einer gleichgestellten Hochschule immatrikuliert sein und darfst noch nicht alle Scheine erworben haben.

Wenn du ein Fernstudium absolvierst, kannst du leider nicht als Werkstudent tätig werden und auch als Langzeitstudent bleibt dir diese Möglichkeit versperrt. Auch ein Teilzeitstudium oder Zweitstudium ist ein Ausschlusskriterium.


Nachfolgend findest du die Voraussetzungen im Überblick:

  • immatrikulierte Studenten
  • Tätigkeit weniger als 20 Stunden pro Woche (Ausnahmen in Einzelfällen möglich)
  • ausgeschlossen bei: Urlaubssemester, Fernstudium, Teilzeitstudium, dualem Studium, Promotionsstudium
  • kein Langzeitstudent (mehr als 14 Semester)

 

Tipp: Vollzeit in den Semesterferien - kein Problem! Du kannst während dieser Zeit problemlos auch mehr Stunden pro Woche arbeiten, achte jedoch unbedingt darauf, dass du die Grenze von 26 Wochen/182 Kalendertagen pro Jahr nicht überschreitest. Arbeitest du überwiegend in den Abend- oder Nachstunden und/oder vereinzelt am Wochenende, sind ebenfalls Ausnahmen möglich.

 

Was macht ein Werkstudent?

Eine Tätigkeit als Werkstudent ermöglicht dir die praktische Anwendung deiner theoretischen Kenntnisse aus dem Studium.

Du erwirbst Berufserfahrung und kannst durch die Arbeit in unterschiedlichen Abteilungen viele Facetten der Berufswelt erkunden. Im Vergleich zu Praktikanten werden Werkstudenten mit deutlich anspruchsvolleren Aufgabenbereichen konfrontiert und arbeiten meist für längere Zeit in einem Unternehmen.

Videobericht zum Job und Aufgaben eines Werkstudenten:

 


Passt die Anstellung als Werkstudent zu mir?

Du erfüllst die genannten Voraussetzungen und fragst dich, ob die Tätigkeit als Werkstudent zu dir passt? Vielleicht kann dir die Auflistung der positiven und negativen Aspekte bei der Entscheidungsfindung helfen:
 

Positiv:

  • gute Verdienstmöglichkeiten
  • praktische Berufserfahrung
  • wichtige Kontakte knüpfen
  • Unterstützung durch den Arbeitgeber für Bachelor- oder Masterarbeit
  • steuerliche Sonderregelungen
  • unveränderter Status bei Krankenversicherung
  • Vollzeittätigkeit in den Semesterferien möglich
  • bezahlter Urlaub

Negativ:

  • kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden
  • Achtung bei BAföG-Bezug (Freibeträge)
  • Familienversichert: liegt das Einkommen über der Grenze, musst du selbst Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen

 


 

Steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte


Wieviel darf ich als Werkstudent maximal verdienen?

Als Werkstudent bist du grundsätzlich steuerpflichtig, wenn du pro Jahr mehr als 9.000 Euro brutto verdienst. Natürlich darfst du auch mehr verdienen, jedoch bist du dann voll steuerpflichtig und genießt nicht mehr die steuerlichen Vorteile die bis 9.000 Euro gelten. Die Höhe der Steuer ist abhängig von deiner Steuerklasse und die fällige Lohnsteuer führt dein Arbeitgeber automatisch an das Finanzamt ab.

 

Welche Steuerklasse hat ein Werkstudent?

Deine Steuerklasse hängt von deinem Familienstand ab. Je nach persönlicher Situation gilt eine der nachfolgenden Steuerklassen:

Klasse 1 = Single ohne Kinder

Klasse 2 = Alleinerziehender Single

Klasse 3 = verheirateter Student (verdient mehr als Partner)

Klasse 4 = verheirateter Student gleicher Verdienst wie Partner)

Klasse 5 = verheirateter Student (verdient weniger als Partner)

Klasse 6 = gilt bei mehreren Jobs für Zweitjob (zusammen mit Steuerklassen 1 bis 5)


Tipp
: Eine Steuererklärung lohnt sich! Wenn Du unterhalb der relevanten Einkommensgrenze liegst, kannst du mit einer Steuerrückerstattung rechnen.

 

Habe ich als Werkstudent Anspruch auf Urlaub?

Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt der Gesetzgeber den gesetzlichen Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern. Demnach liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche bei 20 Tagen und bei einer 6-Tage-Woche bei 24 Urlaubstagen pro Jahr.

Dieser gesetzliche Anspruch greift erst, wenn du mindestens sechs Monate bei dem Unternehmen tätig bist. Bis zu dieser Frist erfolgt eine anteilige Berechnung. Wenn in individuellen Tarifverträgen oder in deinem Arbeitsvertrag andere Regelungen genannt werden, kann dein Urlaubsanspruch auch höher liegen. Als Werkstudent arbeitest du in der Regel nicht als Vollzeitkraft, daher gelten für dich die Teilzeit-Regelungen.

 

Wie lange gibt es Kindergeld für Studenten?

Kindergeld erhalten Studenten grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme sind lediglich Zeiten von Wehr- und Zivildienst. In diesem Fall verlängert sich der Bezugszeitraum um die entsprechenden Monate.

Die Berechtigung auf Kindergeldbezug ist jedoch nur dann gegeben, wenn du vor deinem Studium noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Beantragt wird das Kindergeld in der Regel von deinen Eltern. Es kann jedoch vorkommen, dass du selbst den Antrag stellen musst. Die Höhe deines Einkommens als Werkstudent spielt für das Kindergeld keine Rolle.  

 


 

Krankenkasse


Welche Optionen gibt es für Werkstudenten?

Grundsätzlich ist die Krankenversicherung auch für Werkstudenten verpflichtend. Welche der folgenden Optionen du wählst, hängt von deinem Alter, dem Einkommen und deiner Arbeitszeit ab:

 

Familienversicherung

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du kostenfrei in der Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert werden. Wenn du verheiratet bist, ist alternativ auch der beitragsfreie Einschluss im Vertrag deines Ehepartners möglich. Falls du einige Monate Zivildienst oder Wehrdienst geleistet hast, verlängert sich die kostenfreie Familienversicherung um den jeweiligen Zeitraum. Diese Möglichkeit gilt jedoch nur bis zu einem Freibetrag von 450 Euro brutto (Stand: 2019).

 

Studentische Krankenversicherung

Wenn du über 25 Jahre alt bist, bist du über die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Der monatliche Beitrag ist gesetzlich festgelegt und errechnet sich auf Basis der Bemessungsgrundlage von 649,00 Euro (Stand: 2019):

Pflegeversicherung: 19,79 Euro / 21,42 Euro (Kinderlose ab 23 Jahre)

Krankenversicherung: 66,33 Euro (plus möglicher Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse)

Du kannst die Krankenkasse frei wählen. Diese Möglichkeit bietet sich dir bis zur Vollendung deines 30 Lebensjahres und bis zum Ende des 14. Semesters.

 

Freiwillige gesetzliche Versicherung

Falls du die Voraussetzungen der KVdS nicht erfüllst, musst du dich freiwillig versichern. Bei dieser Variante gilt eine höhere Bemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro (Stand: 2019):

Pflegeversicherung: 31,67 Euro

Krankenversicherung: 145,37 Euro (plus möglicher Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse)

 

Freiwillige private Versicherung

Eine private Krankenversicherung für Studenten gilt in der Regel bis zum 34. Geburtstag. Hier sind Angaben zur Beitragshöhe sehr schwierig, da die Kosten je nach Versicherungsunternehmen stark variieren können.

 

Wer zahlt die Beiträge für die Krankenkasse?

Bei Einschluss in der Familienversicherung fallen keine Beiträge an. Ist dies nicht möglich, zahlst du die fälligen Beiträge direkt an die jeweilige Versicherung.

Wenn du mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest, kann es sein, dass du von der Krankenkasse nicht mehr als Werkstudent betrachtet wirst. In diesem Fall greift die herkömmliche Versicherungspflicht für Arbeitnehmer. Die Hälfte zahlst du und die andere Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber, der den Gesamtbetrag direkt an die Krankenkasse zahlt.

 


 

Rentenversicherung

Generell unterliegen auch Werkstudenten der Sozialversicherungspflicht. Bei einem Minijob kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen und kurzfristige Tätigkeiten bis drei Monate sind ebenfalls versicherungsfrei.

Arbeitgeber und Werkstudent zahlen jeweils die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages. Wenn du bis zu 850 Euro brutto pro Monat verdienst, greifen die Regelungen der Gleitzone und du profitierst von einem geringeren Beitragssatz, der je nach Einkommenshöhe progressiv ansteigt.

 


 

Gehalt

Auch für Werkstudenten gilt der gesetzliche Mindestlohn, der derzeit bei mindestens 9,19 Euro brutto pro Stunde liegt. Nach oben gibt es eigentlich keine Grenzen. Je nach Branche kannst du durchaus auch mit einem Stundenlohn von 12 Euro oder mehr rechnen.

Tipp: Wenn Du BAföG beziehst, solltest du auf den Freibetrag achten, der aktuell bei 5.400 Euro pro Jahr liegt. Hier gilt jedoch der gesamte BAföG-Bewilligungszeitraum, bei kurzfristigen Beschäftigungen kann somit auch ein höheres Monatseinkommen umgerechnet auf den gesamten Zeitraum noch unterhalb der Grenze liegen. 

 


 

Aspekte für den Arbeitgeber

Die Anmeldung eines Werkstudenten unterscheidet sich nicht von der Vorgehensweise bei einem normalen Arbeitnehmer. Es gelten die bestehenden Dokumentationspflichten und die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt generell durch den Arbeitgeber. Dieser nimmt die Anmeldung bis spätestens sechs Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung vor.

 

Welche Abgaben hat ein Werkstudent?

In der Regel fallen für Werkstudenten nur geringe Abzüge an, da in Bezug auf die Sozialabgaben besondere Regelungen gelten. Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung werden nicht abgezogen, lediglich für Lohnsteuer und Rentenversicherung fallen Abzüge an.

 

Welche Rechte haben Werkstudenten?

Für Werkstudenten greifen die gesetzlichen Regelungen zu den Rechten der Arbeitnehmer ebenfalls, daher sollten Arbeitgeber einige Rahmenbedingungen beachten:

Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub gilt auch für Werkstudenten.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Ebenso wie herkömmliche Arbeitnehmer hat auch ein Werkstudent Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Höchstdauer liegt bei maximal sechs Wochen. 

Mutterschutz und Elternzeit
Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich nicht von den Vorgaben vor klassische Arbeitnehmer.

Kündigungsschutz
Nach dem Ende der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nicht ohne triftigen Grund und ohne Kündigungsfrist beendet werden. Das Ende des Studiums ist nur als Kündigungsgrund möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag explizit genannt wurde.

 


 

Arbeitgeber & Berufsfelder

 

Ab welchem Semester ist es sinnvoll als Werkstudent zu arbeiten?

Ab wann du als Werkstudent arbeiten kannst, ist nicht klar geregelt. In erster Linie entscheidet der Arbeitgeber, ob er deine Bewerbung interessant findet oder eben nicht.

Manche Tätigkeiten kannst du durchaus auch bereits nach dem ersten oder zweiten Semester ausüben, je nach Studienfach und Arbeitsbereich kann der Arbeitgeber aber auch fortgeschrittene Kenntnisse erwarten. Dies wird in den Stellenanzeigen meist klar kommuniziert.

Generell werden in nahezu allen Branchenbereichen Werkstudenten gesucht. Welche Branche für dich empfehlenswert ist, hängt in erster Linie von deinem Studienfach ab. Als Werkstudent führst du eine studiennahe Tätigkeit aus, die dir eine praktische Umsetzung deiner Theoriekenntnisse ermöglicht. Mögliche Studienfächer sind beispielsweise: 

  • Maschinenbau
  • BWL / VWL
  • IT-Bereich
  • Marketing
  • Wirtschaftsrecht
  • Architektur
  • Elektrotechnik
  • Projekt- / Qualitätsmanagement
  • Wirtschaftsinformatik

Welche Aufgaben du als Werkstudent übernimmst, wird überwiegend durch deinen Studienbereich bestimmt. Häufig bist du als Assistent tätig oder arbeitest als Teil eines Teams. Je nach Aufgabenbereich bist du unmittelbar an der Umsetzung von Projekten beteiligt, du kümmerst dich um Marketingkampagnen oder du übernimmst die Überarbeitung der firmeneigenen Webseite. Besonders gefragt sind Werkstudenten aus den Bereichen Informatik und Marketing.

 


 

Vergleich - alternative Beschäftigungsformen

 

Zwischen Werkstudenten und studentischer Hilfskraft gibt es einen entscheidenden Unterschied. Als Werkstudent bist du im Bereich deines Studienfaches tätig und als studentische Hilfskraft kannst du auch eine Tätigkeit in anderen Bereichen ausüben. Im Vergleich mit Teilzeit- und 450-Euro-Job zeigen sich die Unterschiede bei Versicherung, Arbeitszeit & Co.:

 

Werkstudent

Arbeitszeiten: beschränkt auf maximal 20 Stunden (während Vorlesungszeit)

Vergütung: gesetzlicher Mindestlohn oder mehr

Krankenversicherung: familienversichert oder freiwillig studentische Krankenversicherung

Pflegeversicherung: familienversichert oder freiwillig studentische Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung: entfällt

Rentenversicherung: versicherungspflichtig

Urlaub: gesetzlich geregelt (Teilzeitkraft)

 

Teilzeitjob

Arbeitszeiten: ohne Beschränkung, meist 10 bis 30 Stunden pro Woche

Vergütung: gesetzlicher Mindestlohn oder mehr

Krankenversicherung: sozialversicherungspflichtig

Pflegeversicherung: sozialversicherungspflichtig

Arbeitslosenversicherung: sozialversicherungspflichtig

Rentenversicherung: versicherungspflichtig

Urlaub: gesetzlich geregelt

 

Minijob

Arbeitszeiten: nicht explizit definiert

Vergütung: maximal 450 Euro pro Monat

Krankenversicherung: familienversichert

Pflegeversicherung: familienversichert

Arbeitslosenversicherung: entfällt

Rentenversicherung: versicherungspflichtig

Urlaub: gesetzlich geregelt

 


 

Fazit

Die Tätigkeit als Werkstudent bietet viele Vorteile. Neben der Aufbesserung deines Einkommens kannst du wichtige Kontakte knüpfen und erste Berufserfahrung sammeln. Du kannst somit als Werkstudent insgesamt von einer positiven Bilanz profitieren.


  

Quellen & weiterführende Informationen:

Informationen zum Arbeiten als Werstudent - studentenwerke.de

Informationen zu den Arbeitsrechten als Werkstudent - arbeitsrechte.de

Steuerliche Hinweise für Werkstudenten - steuerklassen.com

Hinweise zur Krankenversicherung für Werkstudenten - bafoeg-aktuell.de

Allgemeine Hinweise der Arbeitsagentur zum arbeiten als Werkstudent - arbeitsagentur.de